Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht zählen folgende Bereiche:
Verkehrszivilrecht:
Abwicklung von Schadensfällen bei Verkehrsunfällen, z.B. Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Ver -dienstausfall etc.
Dabei führe ich für Sie den gesamten Schriftverkehr mit Versicherungen und Behörden, der Polizei und den Sachverständigen. Denn die Versicherungen wollen sparen! Aber doch nicht auf Ihre Kosten, oder ?
Ordnungswidrigkeiten:
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung auf der Autobahn oder einfaches Falschparken. Bußgeldbescheide sollten regelmäßig überprüft werden. Und das nicht nur, wenn ein Fahrverbot droht oder das "Punktekonto" überläuft. Ich überprüfe mit Ihnen gemeinsam die Aktenlage auf richtige und vollständige Tatsachenermittlung und suche nach der für Sie günstigsten Lösung.
Verkehrsstraftaten:
Hierzu zählen Dinge wie Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Nötigung. Der Führerschein ist für die meisten Ver- kehrsteilnehmer ein teures Gut, das es zu erhalten gilt. Nicht immer wird dies möglich sein. Das Ziel muss dann jedoch sein, eine möglichst kurze Sperrfrist und möglichst niedrige Geldstrafe auszuhandeln. Aber auch der Weg zurück zum Führerschein bedarf meist einer umfassenden Unterstützung.
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