Die Kanzleiphilosophie
Ich berate und vertrete sowohl Privatpersonen als auch Kleinbetriebe und mittelständische Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen in der Region. Im Bereich des Arbeitsrechts (siehe Tätigkeitsgebiete) vertrete ich Arbeitnehmer und Betriebsräte, aber bewusst auch Arbeitgeber, um die Sicht beider Seiten zu kennen.
Besonderen Wert lege ich auf eine individuelle und auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles ausgerichtete Betreuung. Schematische Betrachtungsweisen verbieten sich daher ebenso, wie unter Zeitdruck geführte Mandatsgespräche.
Einzelanwalt oder Anwaltsfabrik?

"Für meinen Fall brauche ich einen Spezialisten!" wird sich mancher Rechts- suchende denken. Den findet man nur in einer Großkanzlei, die viele "Spezialisten" auf dem Briefkopf führt. Oder ?

Vergleichen Sie es mit dem Besuch beim Hausarzt. Wenn es sich nicht gerade um Zahnschmerzen handelt, werden Sie meistens zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen, der Ihnen in aller Regel abschließend helfen kann. Da wo es wirklich den ausgewiesenen Spezialisten braucht, wird er Sie überweisen.
Nicht viel anders ist es beim Anwalt. Die Juristenausbildung in Deutschland ist eine umfassende Ausbildung. Sie beinhaltet alle im täglichen Leben relevanten Rechtsgebiete. Daher sind Sie beim Einzelanwalt gut aufgehoben. Sollte Ihr Fall tatsächlich ein exotisches Randgebiet betreffen, wird Ihnen Ihr Anwalt gerne behilflich sein, den richtigen Spezialisten für Sie zu finden.
Im Übrigen haben Sie beim Einzelanwalt immer nur einen Ansprechpartner und damit immer den Richtigen. Dieser wird Sie auch persönlich zu den Gerichts- terminen begleiten, und nicht den "jungen Kollegen" schicken, den Sie bislang nicht einmal kannten.
Transparenz in der Sache
Ihr Anwalt informiert und berät Sie vorab über die Aussichten Ihrer Sache. Ob Ihr Prozess erfolgversprechend oder zu riskant ist, sollten Sie nämlich vorher wissen.
Sie können erwarten, über den Stand Ihrer Angelegenheit regelmäßig informiert zu werden. Von ein- und ausgehender Korrespondenz erhalten Sie Abschriften. Über mündliche und telefonische Verhandlungen werden Sie informiert. Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, anzurufen.
Transparenz bei den Kosten
Ich lasse Sie nicht im Unklaren über die entstehenden Kosten. Sie haben je- derzeit die freie Entscheidung über die Frage, ob Sie kostenauslösende Maß- nahmen wünschen oder nicht.
Die Gebühren der deutschen Rechtsanwälte richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nebst Vergütungsverzeichnis(VV). Hierin ist bestimmt, welche Gebühren für welche Tätigkeit abgerechnet werden müssen. Da die Gebührensätze von verschiedenen Faktoren wie Streitwert, Umfang oder Schwierigkeit der Angelegenheit abhängen, informiere ich Sie vorher über die Höhe der voraussichtlichen Kosten und Fragen der Prozessfinanzierung.
Daneben besteht die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung, z.B. auf Zeitbasis (Stundenhonorar oder bei längerfristiger Beratungstätigkeit in Form einer Monatspauschale).
Kostenlos sind bei mir die Vorgespräche zur Klärung, ob anwaltliche Hilfe in Ihrem Fall erforderlich ist und ob ich Sie vertreten kann. Solange keine Rechtsberatung erfolgt, ist das Gespräch kostenfrei.
In einer Erstberatung kann ich mit Ihnen Ihr Anliegen umfassend erörtern und klären, welche tatsächlichen und rechtlichen Schritte zu unternehmen sind. Die Erstberatung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt in erster Linie vom Streitwert ab. Soweit Sie Verbraucher sind, ist die Höhe der Erstberatungs- gebühr nach oben auf max. 190,- € zzgl. MwSt. begrenzt.
Beratungshilfe können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie sich eine Erstberatung nicht aus eigenen Mitteln leisten können. Hierzu benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie beim Amtsgericht beantragen können. Von Ihnen zu tragen ist dann nur noch die Selbstbeteiligung von 10,- €. Die übrigen Beratungskosten trägt die Staatskasse.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, hole ich für Sie gerne die Deckungszusage bei der Versicherung ein, bzw. kläre, ob für den konkreten Fall Versicherungsschutz besteht. Hierzu benötige ich die Anschrift Ihres Ver- sicherungsunternehmens und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Police.
Sie können Prozesskostenhilfe (PKH) erhalten, wenn Sie für einen Prozess nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens aufzubringen. Voraussetzung ist daneben, dass der Prozess nicht mutwillig geführt wird. Den entsprechenden Antrag fülle ich gerne gemeinsam mit Ihnen aus. Bedenken müssen Sie jedoch, dass nur die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten von der PKH übernommen werden, nicht jedoch im Unterliegensfalle die Kosten des gegnerischen Anwalts.
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