Strafrecht

Bereits zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit vor mehr als 20 Jahren wurde das Strafrecht zu einem meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Ich habe seither zahlreiche Verfahren, von der einfachen Ordnungswidrigkeit über Diebstahl, Körperverletzungs- und BtmG-Delikte bis hin zum Totschlagsverfahren begleitet.
Nicht immer ist der Freispruch das Ziel. Manchmal wird der Tatvorwurf auch mehr oder minder zu Recht erhoben. Gleichwohl hat jeder den Anspruch auf ein faires Verfahren nach den Regeln der Srafprozessordnung, bei dem ganz konkret auf die Besonderheiten des Einzelfalles abzustellen ist.
Eine gute Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Sind Sie von einem Strafvorwurf betroffen, empfiehlt es sich dringend, bereits in diesem Stadium anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit rechtzeitig die Weichen gestellt werden können. Vielfach sind schon jetzt Beweiserhe- bungen sinnvoll, die - wenn sie zu spät eingeholt werden - zu vermeidbaren Verfahrensverzögerungen und damit zur Erhöhung der Kosten führen, die im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von Ihnen zu tragen sind.
Warten Sie daher nicht, bis der Strafbefehl zugestellt wird oder die Hauptver-handlung ansteht. In der Hauptverhandlung werden die Fälle meist nur in amerikanischen Spielfilmen oder in den nachmittäglichen TV-Gerichtsshows entscheidend beeinflusst.
Druckversion | Sitemap
(C) RA Claus-Jürgen Stichler, Straßburger Ring 3, 66482 Zweibrücken