Das Verwaltungsrecht betrifft, anders als das Zivilrecht, das die Rechtsver- hältnisse der Bürger untereinander regelt, das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Sei es eine Baugenehmigung, die zu Unrecht versagt wird, eine Abbruchver- fügung oder Nutzungsuntersagung für Ihren Balkon oder Ihr Wochenendhaus oder vielleicht auch die Ablehnung der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug. Verwaltungsakte von Behörden können im Zuge eines Widerspruchsverfahrens oder Klage vor dem Verwaltungsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Dies gilt für nahezu alle Fälle, in denen eine Behörde von Ihnen ein Handeln oder Unterlassen verlangt oder einem berechtigten Anspruch Ihrerseits nicht nach- kommt.
Umfasst werden hiervon das sogenannte Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) als auch das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht nebst Instanzen (OVG).